AGB

Allgemeine Geschaftsbedingungen der Firma
Leu Baumtechnik

Die Basis einer langdauernden Geschaftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders.

Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder erganzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.


1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Leu Baumtechnik vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Leu Baumtechnik mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Leu Baumtechnik hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma Leu Baumtechnik für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmoglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die Leu Baumtechnik durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Leu Baumtechnik ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprufen.

3. Durchführung der Arbeiten
Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einspruche können nicht berücksichtigt werden.

4. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.

5. Schadensersatz
Bei Schaden, die durch Leu Baumtechnik nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzuglich die Geschaftsleitung informieren. Leu Baumtechnik haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden. Bagatellschaden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Leu Baumtechnik für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schaden keinerlei Haftung übernehmen.


6.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann Leu Baumtechnik keine Garantie übernehmen.

7. Zahlungsvereinbarungen
Die von Leu Baumtechnik verrechneten Leistungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung an Leu Baumtechnik zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma entstandenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzuge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

8. Zusatzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von Leu Baumtechnik zu unterschreiben.

9. Salvatorische Klausel 
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.